Steuerklasse III und V: Wann lohnt sich der Wechsel
Erfahren Sie, wie die klassische Kombination III/V funktioniert und welche Szenarien wirklich Steuern sparen.
Artikel lesenDie Steuerklasse beeinflusst die Elterngeldberechnung erheblich. Wir zeigen Ihnen die Zusammenhänge und wie Sie die beste Lösung für Ihre Familie finden.
Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Das ist der Knackpunkt. Wenn Sie die falsche Steuerklasse haben, können Sie deutlich weniger Elterngeld erhalten — und das ist echtes Geld, das Ihnen fehlt.
Viele Paare wissen nicht, dass sie ihre Steuerklassen wechseln können, um die Elterngeldberechnung zu optimieren. Oder sie verstehen nicht, wie das Faktorverfahren monatlich einen Ausgleich schafft. Wir erklären Ihnen die Zusammenhänge und zeigen konkrete Beispiele.
Die Grundlage für Ihr Elterngeld ist das sogenannte Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Das ist nicht Ihr Bruttoverdienst — es’s das Nettoeinkommen, also das, was Sie tatsächlich auf dem Konto haben.
Hier kommt die Steuerklasse ins Spiel. Je nach Steuerklasse (I, III, IV, V, VI) zahlst Du unterschiedlich viel Lohnsteuer. Das bedeutet: unterschiedliche Nettoeinkommen bei gleichem Brutto. Und damit unterschiedliches Elterngeld.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit Bruttoeinkommen von 3.500 Euro bei Steuerklasse III/V — der Verdienende in Klasse III hat weniger Steuern, der Partner in Klasse V deutlich mehr. Wechseln Sie vorher zu IV/IV, sind die Lasten gleichmäßiger verteilt.
Beide Partner zahlen gleich viel Steuern. Das funktioniert gut, wenn die Einkommen ähnlich sind. Vorteil: Im Falle von Elterngeld bekommt der verdienende Elternteil ein höheres Einkommen zur Berechnung.
Der Hauptverdiener nutzt Klasse III, der Partner Klasse V. Weniger Steuern beim Hauptverdiener, mehr beim Partner. Das ist oft nur sinnvoll, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich sind.
Beide Partner sind in Klasse IV, zusätzlich wird ein individueller Faktor berechnet. Das führt zu sehr genauen monatlichen Zahlungen ohne große Nachzahlungen im Folgejahr. Besonders bei ähnlichen Einkommen ideal.
Das Wichtigste: Ein Steuerklassenwechsel ist möglich, wirkt sich aber nur auf zukünftige Lohnzahlungen aus. Die Elterngeldberechnung basiert auf den Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Deshalb sollten Sie schon bei Kinderwunsch planen. Wenn Sie beispielsweise plant, in 6 Monaten schwanger zu werden, können Sie jetzt die Steuerklasse wechseln. So fließt die neue Klasse in volle 12 Monate der Elterngeldberechnung ein.
Ist der Kinderwunsch aktuell? Dann bringt ein Wechsel für diese Schwangerschaft nichts mehr. Er hilft aber für zukünftige Kinder oder für die Jahressteuererklärung.
Ein konkretes Beispiel: Durchschnittliches Nettoeinkommen 3.000 Euro 65 % = 1.950 Euro Elterngeld (wird auf 1.800 Euro gedeckelt). Mit anderer Steuerklasse hätte das Netto vielleicht nur 2.700 Euro betragen — dann wäre es 1.755 Euro gewesen. Das sind 45 Euro weniger pro Monat.
Das Jahr mit Elterngeldempfang hat oft eine überraschende Wendung: Die Einkommen sind ungleich verteilt (einer verdient, einer bezieht Elterngeld), aber die Steuerklassen passen vielleicht nicht mehr dazu.
Genau hier hilft die Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung. Ehepaare können ihre Einkünfte zusammen veranlagen lassen — und das führt oft zu größeren Rückerstattungen. Warum? Weil progressive Steuersätze günstiger sind, wenn Einkommen gleichmäßig verteilt werden.
Ein Ehepaar mit Einkommen von 50.000 Euro (einer verdient) zahlt zusammen weniger Steuern, als wenn der Verdienst ungleich verteilt wäre. Das ist nicht nur im Elterngeld-Jahr wichtig, sondern auch später, wenn Sie wieder beide arbeiten.
Die Steuerklasse wirkt sich nicht nur auf Elterngeld aus. Sie beeinflusst auch andere Leistungen:
Das Krankengeld wird ähnlich wie das Elterngeld berechnet — basierend auf dem durchschnittlichen Netto. Eine bessere Steuerklasse bedeutet mehr Krankengeld, wenn Sie längere Zeit ausfallen.
Das Arbeitslosengeld I berechnet sich ebenfalls vom Netto der letzten Monate. Wer in einer besseren Steuerklasse war, erhält mehr Unterstützung. Das ist besonders relevant, wenn Sie nach der Elternzeit den Job wechseln.
Das Kindergeld wird unabhängig von der Steuerklasse gezahlt. Aber bei der Steuererklärung können Sie zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen — die Steuerklasse beeinflusst, welche Variante günstiger ist.
Die Steuerklasse bestimmt Ihr Nettoeinkommen — und das Nettoeinkommen bestimmt Ihr Elterngeld. Das’s keine Raketenwissenschaft, aber es ist echtes Geld, das auf dem Spiel steht.
Wenn Sie noch nicht schwanger sind: Nutzen Sie die Zeit und planen Sie. Ein Steuerklassenwechsel kann über die gesamte Elterngeldzeit hinweg mehrere hundert Euro ausmachen.
Wenn Sie bereits schwanger sind: Es ist zu spät für diese Schwangerschaft, aber die Jahressteuererklärung wird noch wichtig. Nutzen Sie die Zusammenveranlagung und sichern Sie sich Ihre Rückerstattung.
Und für alle: Ein Blick auf Ihre Gehaltsabrechnungen und eine Beratung bei einem Steuerberater lohnt sich. Die kleine Investition spart Ihnen größere Summen bei Elterngeld, Krankengeld und der Jahressteuererklärung.
Die hier dargestellten Informationen basieren auf den deutschen Steuergesetzen und dem Elterngeldgesetz (Stand März 2026). Individuelle Situationen können abweichen. Diesen Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie einen Steuerberater oder die Elterngeldstelle in Ihrem Bundesland. Zahlenbeispiele sind vereinfacht und dienen nur der Illustration.